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Ende anonymer Welpen und extremer Zucht: Was die neue EU-Verordnung bringt und was sie für die Beagle-Zucht in Tschechien bedeuten wird


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Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben die erste umfassende europaweite Vorschrift über das Wohlergehen von Hunden und Katzen sowie deren Rückverfolgbarkeit verabschiedet – die Verordnung (EU) 2026/1818. Das Parlament stimmte ihr im April 2026 zu, die Mitgliedstaaten im Rat bestätigten sie endgültig am 22. Mai 2026 (ČT24) und am 17. Juni 2026 wurde sie unterzeichnet.

Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben die erste umfassende europaweite Verordnung über das Wohlergehen von Hunden und Katzen sowie deren Rückverfolgbarkeit verabschiedet – die Verordnung (EU) 2026/1818. Das Parlament stimmte ihr im April 2026 zu, die Mitgliedstaaten im Rat bestätigten sie endgültig am 22. Mai 2026 (ČT24) und am 17. Juni 2026 wurde sie unterzeichnet. Berichterstatterin des Vorschlags im Europäischen Parlament war die tschechische Europaabgeordnete Veronika Vrecionová.

Ziel ist es, die bislang zersplitterte Gesetzgebung der Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen, den illegalen Welpenhandel zu erschweren und gegen illegale Massenzuchten (sog. Vermehrer) sowie unethische Zuchtpraktiken vorzugehen. Die Verordnung betrifft Züchter, Händler, Tierheime und Online-Plattformen, die Hunde und Katzen in der EU in Verkehr bringen, sowie Importe aus Drittländern.

Wichtiger Hinweis gleich zu Beginn: Die Verordnung tritt zwar 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft, ihre einzelnen Teile werden jedoch schrittweise angewendet. Die Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit greifen zuerst, die Anforderungen an Haltung und Zucht etwa ab 2028 und die letzten Durchführungsvorschriften (sog. delegierte Rechtsakte) folgen erst etwa in den Jahren 2030–2036. Nichts ändert sich also von heute auf morgen.

1. Allgemeiner Rahmen: Ende der Anonymität und Stopp für degenerative Zucht

Die neuen Regeln legen verantwortungsvollen Züchtern keine Steine in den Weg, sondern setzen Mindeststandards fest, die in vielen Ländern fehlten:

  • Chippflicht und vernetzte Datenbanken. Jeder Hund und jede Katze muss vor dem Verkauf oder der Abgabe mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer nationalen Datenbank registriert sein. Die nationalen Register werden miteinander interoperabel sein, und die Kommission wird eine übergeordnete Indexdatenbank einrichten, sodass die Herkunft des Tieres EU-weit nachvollziehbar ist. Dies wird den Welpenschmuggel mit gefälschten Papieren erheblich erschweren – auch wenn kein Register ihn gänzlich „verhindern“ kann.
  • Verifizierbare Online-Inserate. Inserate für Hunde oder Katzen müssen überprüfbare Identifikationsdaten enthalten, und die Kommission soll ein öffentliches, kostenloses Verifizierungssystem einrichten: Käufer können anhand eines Tokens in der Anzeige die Echtheit der Identifikation, der Registrierung und des Eigentums noch vor der Übernahme des Tieres überprüfen.
  • Stopp für enge Inzucht. Verboten werden Verpaarungen von Elternteil × Nachkomme, Vollgeschwister × Vollgeschwister, Halbgeschwister sowie Großelternteil × Enkel. Eine einzige Ausnahme kann die zuständige Behörde für lokale Rassen mit begrenztem Genpool gewähren – beim Beagle kommt dies keinesfalls in Betracht. Verboten ist auch die Zucht von Hybriden mit Wildtierarten.
  • Schluss mit Verstümmelungen und Extremmerkmalen. Das Kupieren von Ohren und Rute, das Entfernen von Krallen oder die Resektion der Stimmbänder darf nur durch einen Tierarzt und ausschließlich aus medizinischer Indikation durchgeführt werden. Derart veränderte Tiere sowie Tiere mit übermäßigen (extremen) Konformationsmerkmalen sind von Ausstellungen, Schauen und Wettbewerben ausgeschlossen. Was genau ein „übermäßiges Konformationsmerkmal“ ist (Brachyzephalie, übermäßige Hautfalten, extremer Zwerg- oder Riesenwuchs etc.), legt die Kommission in delegierten Rechtsakten fest, die bis 2030 erwartet werden; Rechtsakte zu schädlichen Genotypen bis 2036. Bei brachyzephalen Rassen lässt die Verordnung Ausnahmen für Zuchtprogramme zu, die negative Folgen nachweislich minimieren – es handelt sich also um kein pauschales Verbot.
  • Schutz von Zuchthündinnen. Eine Hündin darf nicht vor Erreichen der Reife gedeckt werden; sie darf maximal drei Trächtigkeiten innerhalb von zwei Jahren austragen und muss danach mindestens ein Jahr Pause haben. Sie wird nach zwei Kaiserschnitten sowie im höheren Alter aus der Zucht genommen. Käfige und Boxen sind nur für Transport, vorübergehende Isolation, Ausstellungen und die jüngsten Welpen zulässig; eine dauerhafte Anbindehaltung ist verboten und Hunde ab einem Alter von acht Wochen müssen täglich Auslauf im Freien haben oder mindestens eine Stunde lang ausgeführt werden.
  • Ausnahme für kleine Zuchten. Detaillierte Anforderungen an Zucht und Haltung (einschließlich der Zulassung von Zuchtstätten und Kontrollen) gelten nicht für kleinste Züchter – nach vorliegenden Zusammenfassungen bis zu etwa drei Zuchthündinnen bzw. zwei Würfen pro Jahr (genaue Schwelle siehe Artikel 2 der Verordnung). Die Pflicht zur Kennzeichnung per Chip und Registrierung jedes Tieres vor der Übergabe gilt jedoch ausnahmslos für alle.

2. Was sich in Tschechien ändert – und was hier bereits gilt

Viele Punkte, die die Verordnung einführt, funktionieren in Tschechien bereits oder laufen gerade an, sodass die Auswirkungen auf heimische Züchter milder ausfallen werden als anderswo in Europa:

  • Das zentrale Hunderegister (CEP) startet in Tschechien zum 1. Juli 2026 gemäß § 5e des Veterinärgesetzes. Die Registrierung nimmt der Tierarzt innerhalb von sieben Tagen nach Antrag des Züchters vor, ältere Hunde werden spätestens bei der nächsten Tollwut-Nachimpfung nachgetragen und ein Welpe muss noch vor der Abgabe an den neuen Besitzer gechippt und im CEP eingetragen sein. Tschechien geht somit mit fertiger Infrastruktur in die europäische Registervernetzung.
  • Die Zuchtordnung der ČMKU (gültig ab 1. 10. 2024) legt bereits heute das Mindestalter einer Hündin für den ersten Deckakt fest (bei Rassen bis 50 cm Widerristhöhe, also auch beim Beagle, ab vollendetem 14. Lebensmonat), eine Obergrenze von 8 Jahren (ausnahmsweise 9), maximal drei Würfe innerhalb von 24 Monaten sowie die Pflicht zum Chippen des gesamten Wurfs vor der Eintragung. Das europäische Limit von drei Trächtigkeiten in zwei Jahren mit anschließender einjähriger Pause ist für Vereinszüchter daher vertrautes Terrain – neu sind lediglich die obligatorische Pause nach der dritten Trächtigkeit und die Obergrenze von zwei Kaiserschnitten.
  • Das Kupieren der Ohren ist in Tschechien schon lange verboten; die Verordnung vereinheitlicht zudem die Regeln für das Kupieren von Ruten, welches das heimische Tierschutzgesetz bislang bei den jüngsten Welpen bestimmter Rassen erlaubte. Den Beagle betrifft dies praktisch nicht.
  • Die Meldepflicht größerer Zuchtstätten (ab drei Zuchthündinnen) gegenüber der regionalen Veterinärverwaltung gilt in Tschechien seit 2021; das europäische System zur Genehmigung von Zuchteinrichtungen wird daran anknüpfen, kleine Vereinszuchten bleiben jedoch außen vor.

Die wirkliche Veränderung für den tschechischen Markt wird somit vor allem die Vernetzung der Register mit anderen EU-Staaten und die Überprüfung von Kleinanzeigen sein – also der Druck auf Importe „ohne Papiere“ und den Weiterverkauf von Welpen aus osteuropäischen Vermehrungsbetrieben, was der CEP allein nicht löst.

3. Was dies konkret für Beagles bedeutet

Der Beagle zählt zu den traditionellen Laufhunderassen mit ausgewogener Anatomie. Er leidet nicht unter Problemen flacher Gesichter wie Möpse oder Bulldoggen, dennoch wird das neue Regelwerk auch ihn betreffen – insbesondere im Bereich der Genetik, der Erhaltung des funktionellen Typs und des Richtens auf Ausstellungen.

A. Gesundheitsgenetik und schädliche Genotypen

Die europäischen Vorschriften zielen auf den schrittweisen Ausschluss von Trägern schädlicher Mutationen aus der Zucht ab; eine konkrete Liste der Genotypen wird die Kommission jedoch erst in delegierten Rechtsakten (bis 2036) festlegen. Bei Beagles wird dies die Standardisierung des genetischen Screenings unterstützen, das verantwortungsvolle Vereine bereits heute durchführen:

  • MLS (Musladin-Lueke-Syndrom): eine erbliche Bindegewebserkrankung (Mutation des ADAMTSL2-Gens), die zu straffer Haut, verkürzten Sehnen, eingeschränkter Gelenkbeweglichkeit und einem typischen Zehenspitzengang führt. Autosomal-rezessiver Erbgang – die Verpaarung zweier Anlageträger (Carrier × Carrier) bringt betroffene Welpen hervor.
  • IGS (Imerslund-Gräsbeck-Syndrom): eine Resorptionsstörung von Vitamin B12, die zu Gedeihstörungen und Anämie führt; ebenfalls rezessiv, mit verfügbarem Test.
  • NCCD (Neonatale zerebelläre kortikale Degeneration): eine neurologische Erkrankung, die sich bei Welpen durch Koordinationsstörungen, Zittern und Gleichgewichtsverlust äußert.
  • Lafora-Krankheit: eine erbliche Form der myoklonischen Epilepsie mit spätem Ausbruch; der Test ist verfügbar und wird in Tschechien vom Beagle Club ČR bereits vorgeschrieben – mindestens ein Elternteil muss mit dem Ergebnis N/N getestet sein.

Alle vier Tests werden sowohl vom tschechischen Labor Genomia als auch von ausländischen Testpanels angeboten (z. B. UC Davis VGL, das zusätzlich Faktor-VII-Mangel, primäres Weitwinkelglaukom und Pyruvatkinase-Mangel umfasst). Die Verordnung schafft zwar keine sofortige gesetzliche Testpflicht, doch die Richtung ist klar: Züchter, die bereits heute auf MLS, IGS, NCCD und Lafora testen und keine zwei Anlageträger verpaaren, werden in einigen Jahren nichts umstellen müssen.

  • Genpool-Diversität: Das Verbot enger Inzucht einschließlich Halbgeschwistern und Großeltern wird eine offenere Zuchtpolitik und den Austausch von Deckrüden zwischen europäischen Clubs fördern, was dazu beiträgt, den Inzuchtkoeffizienten (COI) niedrig zu halten. Für tschechische Züchter, die sich bereits heute im Ausland nach Deckrüden umsehen, ist dies eine Bestätigung des richtigen Weges.

B. Morphologie und Rückbesinnung auf die Arbeitsfunktionalität

Laut FCI-Standard Nr. 161 ist der Beagle ein Laufhund für die Arbeit: „ein robuster, kompakt gebauter Hund, der den Eindruck von Substanz vermittelt, ohne grob zu wirken“, mit „großer Ausdauer, Tatkraft und Entschlossenheit“. Der Trend einiger Showlinien zu übermäßig schwerem Knochenbau, übertriebenem Gewicht und lymphatischem Typ gerät in Widerspruch zum Geist der neuen Gesetzgebung:

  • Prävention von Adipositas und Wirbelsäulenbelastung: Der Beagle ist eine chondrodystrophe Rasse mit einer Veranlagung für degenerative Bandscheibenerkrankungen (IVDD). Schwerfällige, überfütterte Hunde mit zu kurzen Läufen und weichem Rücken sind am stärksten gefährdet. Die Forderung nach einem funktionalen Körperbau wird Richter und Züchter dazu bewegen, athletischere, gut bemuskelte Beagle mit korrekten Winkelungen und raumgreifendem Gangwerk zu bevorzugen.
  • Ohrlänge und Ohrmuschelhygiene: Der Standard verlangt Ohren, die „nach vorne gelegt fast bis zur Nasenspitze reichen“. Ein langes, tief angesetztes Ohr ist somit ein typisches Rassemerkmal, darf jedoch nicht in Extreme ausarten, die weit über den Nasenspiegel hinausragen und zu ständigem Feuchtigkeitsstau sowie chronischer Otitis neigen – genau solche „übertriebenen“ Merkmale könnten in delegierten Rechtsakten künftig als maßlos eingestuft werden.

Für tschechische Ausstellungen ist wesentlich, dass der Ausschluss von Tieren mit extremen Merkmalen von Wettbewerben auch für Ausstellungen unter der ČMKU gelten wird. Beim Beagle besteht bei einem vernünftigen Typ keine Gefahr, aber es ist ein Argument für die Richter, übermäßig schwere Knochen und Übergewicht nicht mehr zu prämieren.

C. Einschränkung der inoffiziellen Zucht „ohne Papiere“

Aufgrund seines sanften Wesens und der attraktiven Tricolour-Färbung taucht der Beagle regelmäßig in Angeboten von Welpen „ohne Papiere“ auf – oft handelt es sich um Mischlinge mit unvorhersehbarem Charakter oder versteckten Mängeln. Die Kombination aus CEP, der Vernetzung europäischer Register und dem Verifizierungstoken in Inseraten gibt Käufern ein Werkzeug an die Hand, um die Herkunft von Hündin und Welpe noch vor der Übernahme zu überprüfen, und schränkt den Spielraum für nicht registrierte Verkäufer erheblich ein.

Zusammenfassung für Beagle-Züchter in der Tschechischen Republik

Für Züchter, die im Beagle Club ČR organisiert sind – der einzigen Organisation, die die Beagle-Zucht unter der ČMKU und FCI vereint –, stellt die Verordnung keinen Schock dar, sondern vielmehr eine Bestätigung des Weges, den eine verantwortungsvolle Kynologie einschlägt. Der Großteil der Clubzüchter fällt zudem unter die Ausnahme für Kleinbetriebe, sodass sie die Bürokratie nur in Form des Chippens und Registrierens betrifft, was ab Juli 2026 ohnehin über CEP gelöst wird. Der Druck zu transparenten Gentests (MLS, IGS, NCCD, Lafora), der Ausschluss enger Inzucht und der Fokus auf eine gesunde Körperkonstitution ohne Spuren von Fettleibigkeit tragen dazu bei, den Beagle als das zu erhalten, was er sein soll: ein ausdauernder, gesunder und vielseitig funktioneller Hund.


Quellen